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Themenstarter
RE: Menschenrechte
Grundgesetz
I. Die Grundrechte
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
__________________ Ich unterstütze die Einführung eines allgemeinen, personenbezogenen, bedingungslosen Grundeinkommens in Existenz- und teilhabe-sichernder Höhe. http://www.basicincomeinitiative.eu
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Edwin Christian: 19.02.2012 22:20.